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Gesellschaft   Die Regeln des ehrenhaften Duells
21.01.2010 von AliceWonderland

"Ein Duell (lat.: duellum) ist ein freiwilliger Zweikampf mit gleichen, potenziell tödlichen Waffen, der von den Kontrahenten vereinbart wird, um eine Ehrenstreitigkeit auszutragen. Das Duell unterliegt traditionell festgelegten Regeln.
(Conversationslexikon mit vorzüglicher Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeiten, Brockhaus, 11. Auflage von 1868)



Der Ablauf eines Duells ist einfach.

Ein Duell ergibt sich stets aus der Beleidigung der Ehre eines Mannes oder einer Frau von Stand. Hierbei gelten nur Männer als satisfaktionsfähig, beleidigte Frauen haben sich im Duell durch Männer vertreten zu lassen. Zwar gibt es Stimmen, die ein Duellrecht für Frauen fordern, jedoch haben diese bisher kein Gehör beim Kaiser gefunden. Daher machen einen nicht unbeträchtlichen Teil der illegalen Duelle jene zwischen Frauen aus. Ein Ehrenmann duelliert sich dagegen niemals – auch nicht auf der anderen Seite des Gesetzes – mit einer Frau, sondern stets nur mit ihrem Vertreter.

Es wird unterschieden zwischen einer leichten, einer mittleren und einer schwerwiegenden Beleidigung. Bei einer leichten Beleidigung bringt es keine Schande, sich mit einer Entschuldigung zu begnügen. Bei einer schweren Beleidigung ist unter Ehrenmännern das Duell unvermeidlich. Unter einer leichten Beleidigung ist beispielsweise ein unbedachtes Wort zu verstehen, das als unhöflich aufgefasst werden kann, ein derber Scherz zum falschen Zeitpunkt oder eine unangemessene Begrüßung. Als mittlere Beleidigung wird abwertende Rede, Lüge über einen Tathergang oder ein ehrbeleidigender Angriff mit Worten verstanden. Jeder körperlicher Angriff und Übergriff, selbst eine leichte Ohrfeige oder ein keuscher Kuss, wo er nicht erwünscht ist, bedeutet eine schwere Beleidigung. Aber auch Rufmord und öffentliche Demütigung fällt in diese Kategorie.

Alsdann folgt die Herausforderung. Diese ist über den Sekundanten des Beleidigten innerhalb von 24 Stunden nach der Beleidigung oder nach Bekanntwerden der Beleidigung sowohl dem Ehrengericht, als auch dem Herausgeforderten zu überbringen.
Jede größere Stadt verfügt über mindestens ein fest berufenes Ehrengericht, das meist innerhalb von 14 Tagen die vorgelegte Duellforderung prüft.

Ist die Forderung jedoch dringlich, ist es anerkannter Usus, ad hoc drei Personen von Stand zum Ehrenrat zu berufen, die alle entsprechenden Rechte und Pflichten übernehmen. Hierbei müssen sich die Sekundanten beider Parteien auf mindestens eine Person einigen, jeweils ein Ehrenrat kann ohne Zustimmung einer der Parteien berufen werden.

Der Ehrenrat und die Sekundanten haben die Möglichkeit, den Streit gütlich beizulegen. Führen Worte gegenüber Beleidigtem und Beleidiger nicht zum Erfolg, prüft der Ehrenrat, ob in diesem Fall das Duell zulässig ist. Entscheidet das Ehrengericht gegen die Rechtmäßigkeit des Duells, kann der Herausforderer an den Kaiser oder ein Gericht appellieren, so wird ihm vielleicht Entschädigung in anderer Form gewährt.

Stimmt das Ehrengericht dem Duell zu, so wird von diesem Rat anhand der Schwere der Beleidigung über die Anzahl der Waffengänge und die Entfernung der Kontrahenten voneinander entschieden. Üblich sind einer bis höchstens drei Waffengänge und eine Entfernung von höchstens 100 aber wenigstens 10 Metern.

Die Waffen beider Duellanten müssen identisch sein. Als Schusswaffen sind einschüssige Vorderlader mit bleiernen Rundkugeln und einem Kaliber zwischen 12 und 17 Millimetern gestattet und üblich. Weniger üblich, mit Ausnahme schlagender Studentenverbindungen, ist heute der Säbel. Er wird jedoch anstandslos als Duellwaffe anerkannt. Ungewöhnliche Waffen bedürfen der Zustimmung beider Parteien und derer Sekundanten und müssen vom Ehrenrat genehmigt werden. Den Einsatz von Strahlenwaffen zu Duellzwecken verbietet das Reichsgesetzbuch.

Bei Säbelduellen ist die übliche Vereinbarung, bis zur ersten blutenden Wunde zu kämpfen, oder bis zur Kampfunfähigkeit. Das Säbelduell bis zum Tode ist schwersten Beleidigungen vorbehalten. Das Duell mit Schusswaffen endet mit der Kampfunfähigkeit einer oder beider Parteien, spätestens aber nach der vereinbarten Anzahl von Waffengängen, auch wenn niemand verwundet wurde.

Das Duell findet zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort statt. Erscheint ein Duellant nicht und hat dafür nicht die trefflichsten Gründe vorzuweisen, die vom Ehrenrat beglaubigt werden müssen, verliert er den Anspruch auf das Duell. Die Konsequenzen für seinen Ruf sind kaum abzusehen.

Das Duell erfordert die Anwesenheit beider Duellanten, ihrer Sekundanten, eines Unparteischen und eines Arztes. Zuschauer sind gestattet, jedoch können einzelne Personen ausgeschlossen werden, sofern einer der Duellanten dies beim Ehrengericht beantragt.

(Aus „Die Regeln des Duells“ von Franz von Bolgár, 5. Auflage, 1889)


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